Mittwoch, 14. November 2007

Andere Länder, andere Sitten!!!

Neu-Delhi (AP)
Als Wiedergutmachung für einen Akt von Tierquälerei hat ein Mann in Südindien eine Hündin geheiratet. Der Bräutigam P. Selvakumar glaube, dass ein Fluch auf ihm liege, seit er vor 15 Jahren zwei Hunde zu Tode gesteinigt habe, schrieb die Zeitung «Hindustan Times» am Dienstag. Die Streunerin «Selvi» wurde für die Zeremonie am Sonntag in einem Hindutempel im Unionsstaat Tamil Nadu eigens gebadet, mit Blumen geschmückt und in einen Sari gehüllt.

Seit der Steinigung der Hunde seien seine Beine und Hände gelähmt, und er habe auf einem Ohr das Gehör verloren, sagte der 33-Jährige in dem Zeitungsbericht. Ein Astrologe habe Selvakumar gesagt, er könne nur mit einer Hochzeit geheilt werden. Dem Volksglauben im ländlichen Indien zufolge können Hochzeiten mit Hunden und anderen Tieren böse Flüche abwenden.


Na dann...ein schönes, langes gemeinsames Leben wünsche ich!!!!

4 Kommentare:

Rick hat gesagt…

Nun, dahinter steckt vielleicht auch eine gewisse Aufrichtigkeit. Viele Menschen heute, ob Singles oder in Partnerschaften, leben mit ihrem geliebten Tier (Hund, Katze, Pferd) ja heutzutage hierzulande eher in einer Art wilden Ehe zusammen, wobei das Tier dann wenn nicht ausdrücklich bedacht per Gesetz von der Erbfolge ausgeschlossen wäre wenn dem Herrchen oder Frauchen etwas zustösst. Nachdem sich aber die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren in Europa immer mehr auch juristisch durchsetzt ist es nur mehr eine Frage der Zeit bis der Gesetzgeber auch die Verbindung zu Mitgeschöpfen zulassen wird, es entspräche dem Zeitgeist und der Realität... ;)

Gaviota hat gesagt…

Tja...das mit dem Erbe an die Tiere ist ja schon Gang und Gebe. Oprah Winfrey z.B. vererbt ihren Hunden 30 Millionen Dollar.
In Amerika und England dürfen Tiere sehr wohl erben!
Nur heiraten dürfen sie wohl NOCH nicht ;-)))

Rick hat gesagt…

Aber nur eine Frage der Zeit. Und was das Erben betrifft wird es sicherlich auch bald den juristischen Pflichtanteil im ErbR geben, was ich zuerst mit explizit bedenken gemeint hatte. Vielleicht drückt sich der Gesetzgeber da deshalb noch ein wenig weil mit Rechten auch gleichzeitig Pflichten einhergehen.

Windige Manager könnten zB aus steuerlichen Gründen all ihr Vermögen dem Hund überschreiben (dzt noch nicht steuerpflichtig, außer Hundsteuer, die aber unabhängig vom Einkommen des Hundes). Oder im Insolvenzfall wäre dann vielleicht auch der Privatbesitz eines Hundes pfändbar (viel Spaß dem Eintreiber wenn er einer 70kg schweren blutrünstigen Bulldogge auf Speed einen Spezialknochen pfänden will). Juristische Probleme liegen also immer im Detail... ;)

Gaviota hat gesagt…

Ich kringel mich hier vor Lachen...DU hast eine Phantasie ;-)))

Vielleicht hast du aber auch Recht...alles eine Frage der Zeit.
Die Menschheit ist für Überraschungen immer gut!

 
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